Erstberatung
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Gebührentatbestände ergibt sich die Notwendigkeit, dass Rechtsanwalt und Mandant die Gebühren für eine Beratung individuell miteinander vereinbaren.
Da sich oftmals zu Beginn der Beratung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, haben wir uns entschlossen, gegenüber Verbrauchern, die nicht rechtsschutzversichert sind, im Regelfall 80,00 € inklusive Mehrwertsteuer für eine Erstberatung zur Grundlage zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu machen.
In einem ersten Gespräch geben wir Ihnen Auskunft über die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir bieten Ihnen eine erste Sondierung der Rechtsprobleme sowie eine Kostenprognose.
Wir bitten Sie, zur Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwandes, die Beratungsgebühr bar in unserem Sekretariat zu entrichten.